Die NachweisApp ist jetzt im Apple App Store — die Android-Version gibt es als kostenlosen Test.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, in Kraft seit 28. Juni 2025) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) als technischer Orientierung.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für:

Die KI-Shield UG (haftungsbeschränkt) ist Anbieter im Sinne von § 3 BFSG. Die NachweisApp stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine elektronische Kommunikationsdienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 BFSG bereit. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt nur für Produkte; auf Dienstleistungen für Verbraucher findet sie keine Anwendung. Die Anforderungen des BFSG sind daher in vollem Umfang einzuhalten.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website und die iOS-Anwendung sind nach Einschätzung der Betreiberin teilweise konform mit den Anforderungen des BFSG, der BITV 2.0 sowie der Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Die Einstufung „teilweise konform" beruht auf den unter Nummer 5 aufgeführten Inhalten, die noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Eine formale externe Prüfung steht aus.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2026 durch die Betreiberin im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt.

4. Methodik der Bewertung

Grundlage der Selbstbewertung waren:

Geprüft wurden semantische Auszeichnung, Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit, Fokussichtbarkeit, Skalierbarkeit, Strukturüberschriften und alternative Texte.

5. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind nach Selbstbewertung noch nicht vollständig barrierefrei:

6. Bereits umgesetzte Maßnahmen

Auf der Website sind unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

7. Kontakt für Rückmeldungen und Barrieren-Hinweise

Rückmeldungen zur Barrierefreiheit dieses Angebots sowie Hinweise auf Barrieren werden ausdrücklich begrüßt. Bitte richten Sie Ihre Nachricht an:

KI-Shield UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail: info@ki-shield.de
Betreff: „Barrierefreiheit"

Eingehende Rückmeldungen werden innerhalb von vier Wochen beantwortet.

8. Schlichtungsverfahren

Wird auf eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend reagiert, kann nach § 21 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragt werden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (BFIT-Bund)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

9. Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BFSG ist für Anbieter mit Sitz in Thüringen das Thüringer Landesverwaltungsamt:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar

Bundesweit wird die Marktüberwachung zudem über die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) koordiniert.

Stand: 24. Mai 2026 · Version 0.3.0