Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, in Kraft seit 28. Juni 2025) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) als technischer Orientierung.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für:
- die Website nachweisapp.de einschließlich aller Unterseiten,
- die iOS-Anwendung NachweisApp.
Die KI-Shield UG (haftungsbeschränkt) ist Anbieter im Sinne von § 3 BFSG. Die NachweisApp stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine elektronische Kommunikationsdienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 BFSG bereit. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt nur für Produkte; auf Dienstleistungen für Verbraucher findet sie keine Anwendung. Die Anforderungen des BFSG sind daher in vollem Umfang einzuhalten.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website und die iOS-Anwendung sind nach Einschätzung der Betreiberin teilweise konform mit den Anforderungen des BFSG, der BITV 2.0 sowie der Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Die Einstufung „teilweise konform" beruht auf den unter Nummer 5 aufgeführten Inhalten, die noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Eine formale externe Prüfung steht aus.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2026 durch die Betreiberin im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt.
4. Methodik der Bewertung
Grundlage der Selbstbewertung waren:
- die Web Content Accessibility Guidelines 2.2, Konformitätsstufe AA (WCAG 2.2 AA),
- die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung,
- die Anforderungen der Anlage 1 der BITV 2.0.
Geprüft wurden semantische Auszeichnung, Kontrastverhältnisse, Tastaturbedienbarkeit, Fokussichtbarkeit, Skalierbarkeit, Strukturüberschriften und alternative Texte.
5. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind nach Selbstbewertung noch nicht vollständig barrierefrei:
- Audio-Deskription für Erklärvideos: Derzeit sind keine Videos auf der Website veröffentlicht. Sollten Erklärvideos hinzukommen, werden diese mit Untertiteln und Audio-Deskription versehen.
- Leichte Sprache: Eine Variante der Kerninhalte in Leichter Sprache ist in Vorbereitung und wird unter dem Topbar-Link „Leichte Sprache" veröffentlicht.
- Gebärdensprache: Eine Übersetzung der Kerninhalte in Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist in Prüfung und wird unter dem Topbar-Link „Gebärdensprache" veröffentlicht.
- iOS-Anwendung: Das Onboarding der iOS-Anwendung wird derzeit auf vollständige Bedienbarkeit mit VoiceOver, Schaltersteuerung und Dynamic Type überprüft.
6. Bereits umgesetzte Maßnahmen
Auf der Website sind unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- semantisches HTML5 mit Landmarken (
header,nav,main,footer,section,aside), - Sprung-Link („Zum Hauptinhalt springen") am Seitenanfang,
- Brotkrumennavigation auf allen Unterseiten,
- vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastaturfallen,
- deutlich sichtbare Fokus-Indikatoren in Bundesblau,
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Fließtext und 3:1 für große Texte und grafische Bedienelemente,
- responsives Layout für Bildschirmbreiten ab 320 Pixeln,
- skalierbare Schriftgrößen ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität bei Vergrößerung bis 200 Prozent,
- Verzicht auf externe Schriftarten, externe Skripte, Web-Tracker und Cookies,
- keine JavaScript-Abhängigkeit für die Kerninhalte; die Hauptnavigation, FAQ-Aufklapper und Brotkrumen funktionieren ohne JavaScript,
- Berücksichtigung der CSS-Medienabfrage
prefers-reduced-motion, - Verzicht auf Animationen und blinkende Inhalte.
7. Kontakt für Rückmeldungen und Barrieren-Hinweise
Rückmeldungen zur Barrierefreiheit dieses Angebots sowie Hinweise auf Barrieren werden ausdrücklich begrüßt. Bitte richten Sie Ihre Nachricht an:
KI-Shield UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail: info@ki-shield.de
Betreff: „Barrierefreiheit"
Eingehende Rückmeldungen werden innerhalb von vier Wochen beantwortet.
8. Schlichtungsverfahren
Wird auf eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend reagiert, kann nach § 21 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragt werden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (BFIT-Bund)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
9. Marktüberwachungs- und Durchsetzungsbehörde
Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BFSG ist für Anbieter mit Sitz in Thüringen das Thüringer Landesverwaltungsamt:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Bundesweit wird die Marktüberwachung zudem über die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) koordiniert.